ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Präambel
Die easyService UG (haftungsbeschränkt) ist ein international tätiges Dienstleistungsunternehmen für
Fulfillment und Logistik und bietet unter anderem den Versand von Waren für Kunden an. Mit den
folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Lager-
, Logistik- und ggf.
Distributionsleistungen (Fulfillment Leistungen) vereinbart.
I. Allgemeines
1. Der Begriff „easyService“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich entweder auf
„wir“ oder „uns“:
2. Der Begriff „Kunde“ oder „Sie“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich auf jeden,
der bei easyService ein Angebot anfordert oder auf andere Weise Informationen über unsere
Dienstleistungen einholt, einen Vertrag mit uns abschließt oder auf andere Weise unsere
Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Offerten, für alle
Verhandlungen, die wir führen, für alle Verträge, die wir schließen, einschließlich deren
Durchführung und mögliche Kündigung, und für alle nicht obligatorischen Dienstleistungen, die wir
erbringen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur
verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich mit Ihnen vereinbart haben.
4. Wenn wir eine zusätzliche Dienstleistung erbringen, zu der wir aufgrund des mit Ihnen
geschlossenen Vertrags nicht verpflichtet sind, oder wenn wir bei der Ausübung unserer Rechte
nachsichtig sind, tun wir dies unverbindlich und ganz nach eigenem Ermessen. Sie können hieraus
keine (zusätzlichen) Rechte ableiten. Wenn wir es für notwendig erachten, können wir uns jederzeit
auf unseren Vertrag mit Ihnen und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die uns
gesetzlich zustehenden Rechte berufen.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beispielsweise aufgrund von
Nichtigkeit, Aufhebung oder aus anderen Gründen nicht anwendbar sein, bleiben die übrigen
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Anstelle der
unanwendbaren Bestimmung wird eine anwendbare Bestimmung treten, deren Sinn dem der
ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
6. Es ist möglich, dass sich Gesetzgebung, Rechtsprechung oder easyServices Erkenntnisse und
Geschäftstätigkeiten derart ändern, dass wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
entsprechend anpassen müssen. In einem solchen Fall behalten wir uns das Recht vor, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, wobei dies auch für bestehende Verträge
gilt, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Änderungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen schließen ein Sonderkündigungsrecht für Kunden aus. Dies gilt nicht im
Falle von Preisänderungen zulasten des Kunden. Für diesen Fall gelten die Regelungen gem. Abs.
7. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf unserer Website eingesehen
werden.
7. Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Preisliste (immer in ihrer neuesten
Fassung) sowie die Anlieferrichtlinien (immer in ihrer neuesten Fassung), die wir Ihnen als PDF-
Dokumente digital zusenden.
Seite 1 von 108. easyService ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss
wesentliche Kostenfaktoren verändern, insbesondere aufgrund von Veränderungen bei
Beschaffungs-
, Produktions-
, Energie-
, Transport- oder Lohnkosten oder aufgrund von gesetzlichen
Änderungen (z. B. Steuern, Zölle, Abgaben). easyService wird den Kunden über die Preisänderung
rechtzeitig, mindestens jedoch 4 Wochen vor deren Inkrafttreten, in Textform informieren.
Widerspricht der Kunde der Preisanpassung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Mitteilung, gilt die geänderte Preisgestaltung als vereinbart. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der
Kunde in der Mitteilung besonders hingewiesen.
II. Zustandekommen des Vertrags
1. Wenn wir im Rahmen eines Angebots, einer Offerte oder eines Verhandlungsprozesses Beträge
nennen, verstehen sich diese stets in Euro und exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Gebühren,
sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes angeben. Die von uns genannten Lieferzeiten sind
keine endgültigen Fristen, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes angeben.
2. Wir erstellen unsere Angebote und führen mögliche Verhandlungen mit Ihnen auf der Grundlage
der von Ihnen bereitgestellten Informationen, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Ihre
Erwartungen hinsichtlich der Anzahl der auszuführenden Bestellungen, der Art und Größe Ihres
Lagerbestands, der Art und Weise, wie Ihre Produkte von uns verpackt und versendet werden
sollen, und der Zahlungsbedingungen, die wir gegebenenfalls mit Ihnen vereinbaren. Wir fassen die
Ihnen angebotenen Leistungen und Preise in einem Dokument zusammen, das wir Ihnen per E-
Mail zusenden („Preisliste“). Dieses Dokument enthält auch die Preise, die gelten, wenn wir mehr
Bestellungen/Artikel für Sie ausführen als das vereinbarte Minimum oder wenn Sie Optionen
wählen, die nicht im vereinbarten Basispreis enthalten sind.
3. Die Preise und sonstigen Bedingungen in unseren Angeboten gelten nicht automatisch für
zukünftige Neubestellungen.
4. Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn Sie unserer Kalkulation (einschließlich der mit Ihnen per E-
Mail vereinbarten Einzelheiten) mündlich oder per E-Mail zugestimmt und wir die Tätigkeit für Sie
bestätigt haben. Bei mündlicher Zustimmung gilt unsere Bestätigungs-E-Mail oder die Tatsache,
dass wir mit der Durchführung unserer Tätigkeiten für Sie begonnen haben, als Nachweis für das
Bestehen des Vertrags. Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der letzten von Ihnen übermittelten
Kalkulation und allen weiteren Mitteilungen, die wir mit Ihnen ausgetauscht haben.
5. Während der Vertragsdauer ist Ihnen die Inanspruchnahme eines weiteren Fulfillment-
Dienstleisters nicht gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
III. Leistungsbeschreibung Lager und Logistik
1. Die Leistungen werden im Fulfillment-Standort Bergisch Gladbach erbracht. Sollten weitere bzw.
andere Standorte aus Kapazitätsgründen erforderlich sein, so wird diese dem Kunden von
easyService mitgeteilt. Die Geschäftszeiten im Fulfillment-Standort Bergisch Gladbach sind
werktags (Montag – Freitag) 9:00 – 17:00 Uhr, die Wareneingangsgeschäftszeiten 09:00 – 16:00
Uhr.
2. Der Kunde wird nach Vorgaben von easyService über eine API angebunden. Die über die API
übermittelten Daten/Aufträge werden täglich verarbeitet. Bei Eingang der Daten bis 14:00 Uhr
werden diese am selben Tag verarbeitet. easyService richtet das Setup für den Kunden ein. Dazu
gehört das Versandetikett, welches mit dem Absendernamen des Kunden zu versehen ist.
3. Vor einer Anlieferung von Artikeln stellt der Kunden mit der Erstellung einer Warenankündigung die
Menge, sowie die Geo-Daten (L x B x H; Gewicht) dieser im Dashboard bereit. Sind die Geo-Daten
fehlerhaft oder fehlen ganz, sind wir berechtigt, die Artikel nicht einzulagern.
Seite 2 von 104. Es gelten für die Anlieferung der Waren die Anlieferungsrichtlinien von easyService, welche dem
Kunden mit Beginn der Zusammenarbeit zugesendet wurden.
5. Bei der Entladung überprüft easyService die angelieferten Packstücke (Kartons oder Euro-
Paletten) auf Vollzähligkeit und Identität sowie äußerlich erkennbare Schäden. Etwaige
Beschädigungen und Fehlmengen sind dem Kunden unverzüglich anzuzeigen und zu
dokumentieren und von dem Kunden bestätigen zu lassen. Wird das Gut von Dritten angeliefert
(z.B. durch Frachtführer), hat easyService dem Kunden unverzüglich Nachricht zu geben.
Beschädigte Ladungsträger und beschädigte Packstücke müssen von easyService nicht
angenommen werden und sind vom Anlieferer wieder mitzunehmen. Euro-Paletten werden Zug um
Zug getauscht. Es wird kein Palettenkonto geführt. Die Anlieferung der Artikel erfolgt in sortenreinen
Ladungsträgern. Es werden sowohl sortenreine als auch gemischte Kartons oder (Misch-)Paletten
(bestehend aus sortenreinen oder gemischten Kartons) angenommen. Eine angelieferte Palette gilt
als Mischpalette, wenn sich mindestens zwei unterschiedliche SKUs auf der Palette befinden.
Verzollte Container-Anlieferungen sind nicht möglich.
6. 7. 8. 9. Die Ist-Mengen werden anhand der Ladungsträgerkennzeichnungen (z.B. Beschriftung Umkartons)
ermittelt, im Lagerverwaltungssystem erfasst, via E-Mail und im Dashboard zurückgemeldet. Es
erfolgt keine Zählkontrolle auf Einzelstückeinheit. Stichprobenkontrollen der
Ladungsträgermengenkennzeichnung sind bei jeweils 5 % der Ladungsträger vorgesehen. Jeder
angelieferte Artikel muss mit einem von außen aufgebrachten Aufkleber mit folgenden Angaben
(Absender, Bestellnummer, Charge/ Batch (falls vorhanden), EAN-Code, Inhalt/ Stück)
gekennzeichnet sein. Nach abgeschlossener Einlagerung sind die Artikel bestandsverfügbar. Der
Kunde erhält eine E-Mail, sowie eine Meldung im Dashboard, wenn seine Waren auf Bestand
gebucht sind.
Die Vereinnahmung und Buchung der Artikel erfolgt in der Regel innerhalb von 1-3 Werktagen.
easyService behält sich das Recht vor, die Bearbeitungszeit für Wareneingänge auf bis zu sieben
Tage hochzustufen. easyService ist verpflichtet, dies dem Kunden per E-Mail mitzuteilen.
Eingehende Euro-Paletten haben eine maximale Höhe von 1,75 Meter und wiegen nicht mehr als
800 kg. Lieferungen mit Übergrößen oder Übergewicht können von easyService kostenpflichtig
zurückgewiesen werden.
Die Lagerung erfolgt pro Lagerplatz artikelrein. Die Nutzung der Lagerplätze wird monatlich ermittelt
und abgerechnet. Wird das Lagergut zusammen mit Lagergut Dritter gelagert, so hat easyService
dafür Sorge zu tragen, dass das Lagergut als Eigentum des Kunden gekennzeichnet und vom
Lagergut der Dritten leicht unterscheidbar und abtrennbar ist. Der Kunde wird individuell
abgerechnet. Dies ist im Dienstleistungsvertrag vereinbart. easyService berechnet monatlich die
Gebühren anhand von Artikelmenge und genutzter Lagerfläche für den laufenden Monat. Die
Bestandsführung erfolgt nicht durch easyService. Der Kunde ist verantwortlich seinen Lagerbestand
eigenständig zu führen. Der Kunde kann sich während der üblichen Geschäftszeiten vom Zustand
des Lagergutes durch Besichtigung unterrichten. Hier meldet er seinen Besuch mindestens
achtundvierzig Stunden vorher an.
Der Kunde kann das Lagergut jederzeit herausverlangen. Er hat die Auslagerung des Lagergutes
bei easyService mit einer Frist von 14 Werktagen anzumelden. Die Auslagerung kann nur zu den
üblichen Geschäftszeiten verlangt werden. Die Auslagerung von Pickplätzen findet pro Artikel statt,
da dies prozessseitig nicht anders darstellbar ist und wird dem Kunden entsprechend berechnet.
Bei Auslagerung von vollständigen Paletten wird eine Pauschale in Höhe von 25 € in Rechnung
gestellt.
10. Körperliche Bestandsaufnahmen (Inventur) finden einmal jährlich statt. Die Kosten dieser
physischen Bestandsaufnahmen trägt der Kunde. Zusätzliche, außerplanmäßige körperliche
Bestandsaufnahmen werden vom Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit angekündigt. Die
Kosten für diese zusätzlichen Bestandsaufnahmen gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Bei
Beendigung dieses Vertrages ist ggf. eine weitere Inventur zu Lasten des Kunden durchzuführen.
Seite 3 von 10Während der Inventur sind Warenbewegungen, Einlagerungen, Kommissionierungen oder
Auftragsbearbeitungen ausgeschlossen.
11. Die für einen Auftrag erforderlichen Artikel werden von den Pickplätzen im Lager entnommen und
am Packplatz in die Versandkartonage verpackt. easyService wählt aus dem Vorrat an gemäß Ziffer
III.15 definierten Standardkartonagen den für den Auftrag geeigneten Karton aus. Anschließend
werden die Auftragsdokumente sowie die Artikel eingelegt. Die Auftragsdokumente beinhalten den
DHL-Paketschein. Vom Kunden weitere beizufügende Dokumente sind gesondert zu bestellen und
werden gesondert vergütet.
12. Der Karton wird mit neutralem Klebeband verschlossen und das Adressetikett oder Versandlabel
wird aufgeklebt. Jedes Paket erhält ein Label mit einem Ident- und einem Leitcode, soweit aus den
vorliegenden Adressdaten ein Leitcode generiert werden kann. Mit möglichen Kosten, die auf Grund
von Fehler(n) im Zusammenhang mit Adressdaten stehen, wird unser Kunde weiterbelastet.
easyService verpackt die Artikel eines Auftrages in mehreren Paketen, wenn diese Artikel vom
Volumen her größer als die größte zur Verfügung stehende Versandkartonage sind oder das
Gesamtgewicht das maximal zulässige Gewicht eines Paketes überschreitet.
13. Die an einem Tag vom Kunden übermittelte Auftragsmenge wird durch easyService in beliebiger
Reihenfolge kommissioniert. Die an einem Tag übermittelten Aufträge werden in der Regel taggleich
kommissioniert, sofern die Auftragsübermittlung bis 14:00 Uhr erfolgt. Auftragsmengen, die nicht
mehr am selben Tag abgearbeitet werden können, fließen in die Tagesauftragsmenge des nächsten
Werktages. Bei der Planung der Bearbeitungskapazitäten werden saisonale Schwankungen
(insbesondere zur Weihnachtszeit) bedacht.
14. easyService hält mehrere unterschiedliche Kartonagen je Paket-Größe vor. Dafür berechnet
easyService einen pauschalen Preis, welcher der Preisliste zu entnehmen ist.
15. Ein Artikel ist durch easyService so zu verpacken, dass dieser schadenfrei und mit möglichst
geringen Volumen als Paket zugestellt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Artikel in einer
transportsicheren Produktverpackung ist.
16. easyService übergibt täglich die Pakete an DHL oder nach Wahl von easyService einen alternativen
Versender zum Transport, womit sämtliche Risiken des Transportes von DHL bzw. des alternativ
beauftragten Versenders übernommen werden.
17. Retouren werden entgegengenommen und bearbeitet. Der Kunde sieht den Eingang der Retour mit
dem jeweiligen Status im Dashboard. easyService berechnet für das Handling der Retoure eine
Gebühr, welche der Preisliste zu entnehmen ist. Retouren werden auf Vollständigkeit und
Beschaffenheit kontrolliert. Die Retouren werden sodann von easyService wieder eingelagert,
sofern die Beschaffenheit der Ware positiv bewertet wird. Beschädigte Artikel können vom Kunden
auf eigene Kosten an diesen versandt werden, oder zu den Öffnungszeiten, nach vorheriger
Absprache abgeholt werden.
18. Für die Stornierung von Aufträgen sind Sie über das von uns zur Verfügung gestellte Dashboard
selbst verantwortlich.
19. Selbstabholer-Aufträge werden werktags 24 Stunden nach Ankündigung zur Verfügung gestellt.
20. Sonderaktionen, die von Ihnen geplant werden, sind bei uns mindestens 72 Stunden zuvor
anzukündigen.
1. IV. Preise
Die Preise für die Leistungen von easyService ergeben sich aus der Preisliste.
Seite 4 von 102. Sollten im Dienstleistungsvertrag Leistungen für die Abwicklung des Auftrages des Kunden
notwendig sein und von easyService ausgeführte werden, welche nicht gepreist sind, kann
easyService hierfür eine übliche und angemessene Vergütung verlangen.
3. 4. 5. Abrechnungen finden stets in Dekaden oder monatlich statt.
Wir behalten uns das Recht vor, eine Kaution einzufordern.
EasyService ist berechtigt, eine Liquiditätsüberprüfung vorzunehmen, wie etwa durch einen Anfrage
bei der Crédit-Reform.
1. 2. 3. V. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist für Rechnungen von easyService 7 Tage
nach Rechnungsstellung. Die Zahlung hat per Überweisung auf unser Bankkonto zu erfolgen,
sofern wir nicht schriftlich eine andere Zahlungsmethode vereinbart haben. Ohne unsere schriftliche
Zustimmung ist Ihnen die Verrechnung von Beträgen mit unseren Rechnungen nicht gestattet. Im
Falle eines Einspruchs gegen eine Rechnung oder einer Beschwerde über unsere Dienstleistungen
werden wir mit Ihnen Rücksprache halten, um eine Lösung zu finden. Sie sind jedoch nicht
berechtigt, Ihre Zahlung in der Zwischenzeit auszusetzen.
Wenn die Zahlungsfrist abläuft, ohne dass Sie die Zahlung ganz oder teilweise geleistet haben,
befinden Sie sich im Sinne von § 286 BGB in „Verzug“, ohne dass wir Sie vorher in Verzug setzen
müssen. In diesem Fall schulden Sie automatisch die gesetzlichen Handelszinsen und eine
Entschädigung für die uns entstandenen Inkassokosten.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Aktivitäten auszusetzen, wenn Sie in Verzug sind. Wenn
wir unsere Aktivitäten aussetzen, ändert dies nichts an der Tatsache, dass Sie für den
entsprechenden Zeitraum zahlen müssen, da wir Lager- und Arbeitskapazität für Sie reserviert
haben. Für den Zeitraum, in dem wir unsere Aktivitäten aussetzen, müssen Sie zahlen:
4. 5. 1. (1) die monatliche Grundgebühr gemäß Preisliste,
(2) den vereinbarten Satz für die Lagerung Ihrer Artikel und
(3) den Satz für die Mindestanzahl von Bestellungen, die Sie mit uns vereinbart haben, oder
für die durchschnittliche Anzahl von Bestellungen, die wir in den letzten drei Monaten für
Sie bearbeitet haben, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Wenn ein Zahlungsverzug eingetreten ist, können wir von Ihnen zusätzlich zum Ausgleich der
Zahlungsrückstände verlangen, dass Sie eine Vorauszahlung leisten, bevor wir unsere Aktivitäten
für Sie fortsetzen. Eine bezahlte Vorauszahlung ersetzt nicht die Zahlung der nächsten oder einer
späteren Rechnung von easyService an Sie. Nur easyService kann die erhaltene Vorauszahlung
mit einem Betrag verrechnen, der Ihnen in Zukunft in Rechnung gestellt wird.
Wir behalten uns das Recht vor, sämtliche Forderungen, die wir gegenüber Ihnen haben und
zukünftig haben werden, an ein Factoring unserer Wahl zu vergeben
VI. Ihre Artikel bei easyService
Wir bieten verschiedene Arten von Dienstleistungen an, wie z. B. Kommissionieren, Versand von
Bestellungen, Verpackungstätigkeiten, Retouren-Bearbeitung und Lagerung. Bei allen diesen Arten
Seite 5 von 102. 3. 4. 5. 6. 7. von Dienstleistungen werden Gegenstände, die Eigentum des Kunden sind, auf unserem Gelände
gelagert. Wir werden zu keinem Zeitpunkt Eigentümer dieser Gegenstände.
Sie sind dafür verantwortlich, die von Ihnen bei uns gelagerten Gegenstände, die von Ihnen zur
Verpackung gelieferten Gegenstände oder die von Ihnen zum Zwecke eines Erfüllungsvertrages
gelieferten Gegenstände angemessen zu versichern (unter anderem gegen Verlust oder
Beschädigung durch Diebstahl, Einbruch, Feuer, Wasser, Sturm oder sonstige Wettereinflüsse).
Das Risiko der Wertminderung, Beschädigung oder des Verlusts der Gegenstände tragen stets Sie
als Eigentümer.
easyService ist nur im Rahmen ihrer vorhandenen Kapazitäten im Lager zur Leistung verpflichtet.
easyService hat das Lagergut sachgerecht zu lagern, aufzubewahren und dabei insbesondere
gegen Verlust sowie Beschädigungen durch Feuchtigkeit und Feuer zu schützen. easyService hat
sämtliche vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erbringen.
Sobald absehbar ist, dass die Kapazitäten von easyService an einem Fulfillment-Standort nicht
mehr ausreichen werden, wird easyService Sie unverzüglich unter Angabe von mit dem
Standortwechsel in Verbindung stehenden Veränderungen informieren. Wenn die Verbringung der
Artikel in einen anderen Fulfillment-Standort nicht auf Ihren Wunsch hin erfolgt, trägt easyService
die Kosten des Umzuges.
Sie müssen sicherstellen, dass keine Gegenstände bei uns gelagert oder an uns geliefert werden,
die aufgrund ihrer Art oder ihres Zustands bzw. ihrer Verpackung gegen Gesetze und Vorschriften
verstoßen oder eine Gefahr für Menschen, Tiere oder die Umwelt oder für das Eigentum von
easyService und/oder unseren anderen Kunden darstellen können. Sollte aufgrund einer oder
mehrerer Eigenschaften der von Ihnen bei uns gelagerten oder an uns gelieferten Gegenstände
eine Gefahr eintreten oder sich ein Unfall ereignen, stellen Sie uns von jeglichem daraus
resultierenden Schaden frei, einschließlich Schadensersatzansprüchen, die Dritte gegen uns
geltend machen können.
Von unseren Leistungen ausgeschlossen sind folgende Artikel: Gefahrgut, lose Ware, Hängeware,
temperaturgeführte Güter, verderbliche Ware, lebende Ware, Arzneimittel, Artikel mit
Geruchsemission, Ware die laut den AGB der DHL PAKET/EXPRESS NATIONAL oder der
DEUTSCHEN POST AG oder UPS in Paketen und Briefsendungen von der Beförderung
ausgeschlossen ist und Artikel, die eine Seriennummern-Verwaltung erfordern.
easyService ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und/oder Sicherheit der von Ihnen bei uns
gelagerten oder zur Verpackung gelieferten Gegenstände oder der von Ihnen im Rahmen eines
Fulfillment-Vertrags als Lagerbestand Ihres Online-Shops gelieferten Gegenstände zu untersuchen.
Indem Sie Ihre Gegenstände auf unserem Gelände platzieren oder platzieren lassen, garantieren
Sie, dass die Gegenstände einschließlich ihrer Verpackung den Gesetzen und Vorschriften
entsprechen und keine Gefahren darstellen.
Sollten wir Grund zu der Befürchtung haben, dass die von Ihnen bei uns gelagerten oder an uns
gelieferten Gegenstände gefährlich oder schädlich sind oder gegen Gesetze oder Vorschriften
verstoßen, sind Sie verpflichtet, die Gegenstände auf unsere Aufforderung hin unverzüglich
abzuholen oder abholen zu lassen. In einem solchen Fall schulden wir keinen Ersatz von Kosten
oder Schäden.
Wenn wir gezwungen sind, Kosten zu tragen, um die Artikel schnell wiederzubeschaffen und/oder
vorläufige (Sicherheits-)Maßnahmen im Zusammenhang mit den betreffenden Artikeln
verbundenen Risiken zu ergreifen, sind Sie verpflichtet, uns diese Kosten zu erstatten.
VII. Vertraulichkeit
Seite 6 von 10Sie sind verpflichtet, alles, was Sie im Rahmen Ihrer Zusammenarbeit mit uns über unsere
Geschäftstätigkeit, unsere Kunden oder andere Parteien, deren Interessen wir berücksichtigen sollten,
erfahren, vertraulich zu behandeln.
VIII. Einschaltung Dritter
1. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unseres Vertrags mit Ihnen Dritte einzuschalten. In diesem Fall
haften wir für die Leistung dieser Dritten in derselben Weise wie für unsere eigenen Verpflichtungen
aus dem Vertrag.
2. Der Transport und die Lieferung Ihrer Artikel an Sie oder Ihre Kunden gehören nicht zu den
vertraglichen Verpflichtungen von easyService. Daher haften wir nicht für Dinge, die nach der
Übergabe Ihrer Artikel an den Spediteur, Post- oder Paketdienst schiefgehen.
3. easyService ist nicht zu Nachforschungen bei Warenverlust oder -beschädigung während des
Transportes durch den Versender verpflichtet. Evtl. Schadenersatzleistungen durch den Versender
wegen Verlust oder Beschädigung der Ware werden dem Kunden gutgeschrieben.
IX. Dauer und Ende des Vertrags
1. Sofern nicht anders vereinbart, wurde der mit Ihnen geschlossene Vertrag auf unbestimmte Zeit
geschlossen. Die Kündigungsfrist ergibt sich individuell aus dem Dienstleistungsvertrag, welcher
zwischen uns und Ihnen geschlossen wurde. Die Kündigung muss in T extform per E-Mail oder Brief
erfolgen.
2. Wenn der Vertrag durch Kündigung gekündigt wird, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre
Gegenstände bis zum Ende der Kündigungsfrist von unserem Gelände abgeholt wurden.
3. 4. 5. 6. 7. Die Parteien werden den genauen Zeitpunkt und die Art der Abholung einvernehmlich vereinbaren,
sodass der Geschäftsbetrieb von easyService dadurch nicht gestört wird. Die Kosten der
Auslagerung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entsprechen denen des Warenausgangs
gemäß der vereinbarten Preisliste.
Sollten Ihre Gegenstände nach Vertragsende noch immer auf unserem Gelände gelagert werden,
ist easyService von jeder Haftung mit Ausnahme von vorsätzlichem Handeln befreit und ist
berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Gegenstände an einen Lagerort zu verlagern. Sie sind
weiterhin verpflichtet, die Gegenstände schnellstmöglich abzuholen. Sämtliche Kosten und
Schäden, die durch die Verlegung und Zwischenlagerung Ihrer Gegenstände entstehen, gehen zu
Ihren Lasten.
Sollten am Ende des Vertrags noch Forderungen von uns gegen Sie bestehen, sei es in Form
unbezahlter Rechnungen oder in Form einer Verpflichtung zur Zahlung eines Kosten- oder
Schadenersatzes, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, Ihre bei uns gelagerten Gegenstände
in Besitz zu nehmen, sie auf Ihre Kosten zu verkaufen und unsere Forderungen (einschließlich der
Verkaufskosten) aus dem Erlös einzuziehen.
Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, sofern eine der Parteien gegen wesentliche Pflichten
aus diesem Vertrag verstößt und den Verstoß trotz mehrfacher schriftlicher Abmahnung unter
angemessener Fristsetzung aufrechterhält.
Endet der Vertrag durch fristlose Kündigung von easyService, ist der Kunde verpflichtet, seine
Gegenstände unverzüglich abzuholen bzw. abholen zu lassen. Die Ziffern IX.3 bis IX.5 gelten
entsprechend.
Seite 7 von 108. Endet der Vertrag vor Versandstart, so ist der Kunde verpflichtet eine Pauschale in Höhe von
1.000,00 Euro an uns zu zahlen.
9. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen trotz dreimaliger Mahnung in
Verzug, ist easyService berechtigt, die eingebrachten Waren nach Ablauf einer weiteren Frist von
14 Tagen zur Begleichung der offenen Forderungen zu veräußern. easyService ist verpflichtet,
den Kunden zuvor schriftlich über die bevorstehende Verwertung zu informieren.
10. Die Auslagerung der vom Kunden eingebrachten Waren erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich
sämtlicher offener Forderungen aus dem Vertragsverhältnis. Bis zur vollständigen Zahlung ist
easyService berechtigt, die Herausgabe der Waren zu verweigern und ein Zurückbehaltungsrecht
geltend zu machen.
1. 2. 3. X. Haftung
Die Verpflichtung von easyService umfasst nicht den Transport und die Lieferung Ihrer Artikel an
Sie oder Ihre Kunden. Wir sind nicht für den Empfang der Artikel bei Ihrem Kunden oder
vorgesehenen Endverbraucher verantwortlich und übernehmen diesbezüglich keine Haftung. Die
Artikel werden auf Ihre Kosten und Gefahr versandt und transportiert, unter der Verantwortung und
den Bedingungen des Spediteurs bzw. Post- oder Paketdienstes. easyService haftet nicht für das
Erreichen oder Nichterreichen eines von Ihnen gesetzten Ziels, weder implizit noch explizit.
Wir haften nicht für Schäden, die aus einer zurechenbaren Nichterfüllung unserer Verpflichtungen
entstehen, es sei denn, diese sind die direkte Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit
unsererseits. Sollten wir Ihnen gegenüber in einem bestimmten Fall dennoch haftbar sein, dann ist
diese Haftung auf den Schaden beschränkt, den Sie selbst erlitten haben und der direkt durch
unsere Handlungen oder Unterlassungen verursacht wurde.
Ausgeschlossen sind unter anderem:
• Schäden, die teilweise auf mangelnde Klarheit, Unvollständigkeit, Ungenauigkeit oder
Verzögerung bei der Bereitstellung von Informationen oder Angelegenheiten durch Sie oder
Dritte in Ihrem Namen zurückzuführen sind;
• Schäden, die Dritten entstehen, unabhängig davon, ob diese Schäden von Ihnen ersetzt
werden können oder nicht;
• Verluste aufgrund von Verzögerung und Schäden aufgrund von Datenverlust;
• Folgeschäden, Handelsverluste oder indirekte Schäden, einschließlich: entgangener
Gewinne, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Reputationsverlust und/oder
verpasste Gelegenheiten.
• Schäden oder der Verlust der vom Auftraggeber eingebrachten Waren, sofern diese durch
höhere Gewalt verursacht wurden. Höhere Gewalt umfasst insbesondere
Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien sowie sonstige
unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von
easyService liegen.
Soweit nicht anders geregelt, haftet easyService im Bereich der Lager- und Logistikleistungen nach
den Vorschriften der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen („ADSp“), jeweils neueste
Fassung. Der Kunde ist mit der Geltung der ADSp einverstanden. Hinsichtlich der Haftung wird
explizit auf die Geltung der Regelungen in den Ziffern 23 und 24 der ADSp hingewiesen, welche die
gesetzliche Haftung von easyService beschränkt.
Seite 8 von 104. Die Haftung von easyService bei Verlust oder Beschädigung der Artikel (Güterschaden) ist begrenzt
auf den tatsächlich entstanden und nachgewiesenen Schaden des Händlers, höchstens € 2.500 je
Schadensfall; besteht der Schaden eines Händlers in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand
des Lagerbestandes, so ist die Haftungshöhe auf € 5.000 begrenzt, unabhängig von der Zahl der
für die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle. In beiden Fällen bleibt Ziffer 24.1.1 ADSp
unberührt. Ziffer 23.2 ADSp gilt entsprechend.
5. Die Haftung von easyService für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden
und Sachschäden an Drittgut ist bei einer verfügten Lagerung begrenzt auf € 10.000 je Schadenfall.
6. Die Haftung von easyService ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem
Schadenereignis erhoben werden, auf € 2 Mio. je Schadenereignis oder 2 SZR für jedes Kilogramm
der verlorenen oder beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag höher ist, begrenzt. Bei
mehreren Geschädigten haftet easyService anteilig.
7. Für die Haftung im Rahmen von Inventurdifferenzen wird der Haftungsbetrag wie folgt ermittelt:
Plus- und Minusbestände werden je Artikel mit dem jeweiligen Warenwert bewertet (Multiplikation
aus Stückzahl mit dem durchschnittlichen Warenwert) und wertmäßig gegeneinander aufgerechnet.
Ergibt die Saldierung einen positiven Saldo, wird dieser auf den neuen Inventurzeitraum
vorgetragen und dem Lagerbestand des Händlers gutgeschrieben. Ergibt die Saldierung einen
negativen Saldo, wird zusätzlich die jeweilige Gewichtshaftung von € 5 je kg gemäß Ziffer 24.1.1
ADSp für den negativen Saldo ermittelt. Der jeweils geringere Betrag führt zur Haftung. Die Haftung
beträgt höchstens € 5.000 je Schadensfall, maximal € 25.000 (Ziffer 24.1.2 ADSp).
8. Grundlage zur Ermittlung der wertmäßigen Plus- und Minusbestände ist der auf die Bestandseinheit
bezogene Einkaufswert, zu dem der Händler diese Artikel einkauft. Rechnungsbegründende
Unterlagen zur Ermittlung des Einkaufswertes sind vom Händler auf Verlangen von easyService zur
Verfügung zu stellen.
9. Die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen der Ziffern 22 bis 26 ADSp gelten nicht, wenn der
Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von easyService oder ihrer
leitenden Angestellten
10. easyService haftet nicht für Artikelschäden und -verlust, die an einem oder durch ein Gut entstehen,
welches laut Ziffer VI.4 ausgeschlossen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist.
11. Wenn unsere Haftung aus einem Ereignis resultiert, für das wir eine Versicherung abgeschlossen
haben, dann übersteigt unsere Haftung nicht den von unserer Versicherung ausgezahlten Betrag.
12. Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber Ansprüchen von
easyService aus dem Vertragsverhältnis nur zu, wenn der Gegenanspruch fällig, unbestritten,
entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
XI. Geistiges Eigentumsrecht
1. Ohne unsere Zustimmung ist es nicht gestattet, unseren Namen oder Handelsnamen und/oder
unser Logo zu verwenden, um eine Verbindung zu unserer Corporate Identity herzustellen oder auf
andere Weise den Eindruck zu erwecken, dass Sie oder Ihr Unternehmen mit easyService
verbunden oder verwandt sind.
2. Unter „Ihrem eigenen Unternehmen“ ist die wirtschaftliche Tätigkeit der (juristischen) Person zu
verstehen, die Vertragspartei ist, wie Sie sie uns bei Vertragsschluss beschrieben haben.
Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen und/oder Gesellschaften sind hiervon
ausgeschlossen.
Seite 9 von 10XII. Datenschutzrechtliche Verantwortung
Sie sind datenschutzrechtlich der Verantwortliche nach der DSGVO/BDSG für die easyService zur
Verfügung gestellten personen- oder unternehmensbezogenen Daten und stellen easyService von
Ansprüchen Dritter wegen Verstöße gegen den Datenschutz im Zusammenhang mit der Erfüllung des
Auftragsverhältnisses frei.
XIII. Geltendes Recht und Gerichtsstand
1. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
2. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis
entstehen können, werden dem zuständigen Gericht für den Bezirk vorgelegt, in dem easyService
seinen Geschäftssitz hat, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.