ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Präambel

Die easyService UG (haftungsbeschränkt) ist ein international tätiges Dienstleistungsunternehmen für

Fulfillment und Logistik und bietet unter anderem den Versand von Waren für Kunden an. Mit den

folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Lager-

, Logistik- und ggf.

Distributionsleistungen (Fulfillment Leistungen) vereinbart.

I. Allgemeines

1. Der Begriff „easyService“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich entweder auf

„wir“ oder „uns“:

2. Der Begriff „Kunde“ oder „Sie“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich auf jeden,

der bei easyService ein Angebot anfordert oder auf andere Weise Informationen über unsere

Dienstleistungen einholt, einen Vertrag mit uns abschließt oder auf andere Weise unsere

Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Offerten, für alle

Verhandlungen, die wir führen, für alle Verträge, die wir schließen, einschließlich deren

Durchführung und mögliche Kündigung, und für alle nicht obligatorischen Dienstleistungen, die wir

erbringen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur

verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich mit Ihnen vereinbart haben.

4. Wenn wir eine zusätzliche Dienstleistung erbringen, zu der wir aufgrund des mit Ihnen

geschlossenen Vertrags nicht verpflichtet sind, oder wenn wir bei der Ausübung unserer Rechte

nachsichtig sind, tun wir dies unverbindlich und ganz nach eigenem Ermessen. Sie können hieraus

keine (zusätzlichen) Rechte ableiten. Wenn wir es für notwendig erachten, können wir uns jederzeit

auf unseren Vertrag mit Ihnen und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die uns

gesetzlich zustehenden Rechte berufen.

5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beispielsweise aufgrund von

Nichtigkeit, Aufhebung oder aus anderen Gründen nicht anwendbar sein, bleiben die übrigen

Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Anstelle der

unanwendbaren Bestimmung wird eine anwendbare Bestimmung treten, deren Sinn dem der

ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

6. Es ist möglich, dass sich Gesetzgebung, Rechtsprechung oder easyServices Erkenntnisse und

Geschäftstätigkeiten derart ändern, dass wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

entsprechend anpassen müssen. In einem solchen Fall behalten wir uns das Recht vor, diese

Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, wobei dies auch für bestehende Verträge

gilt, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Änderungen dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen schließen ein Sonderkündigungsrecht für Kunden aus. Dies gilt nicht im

Falle von Preisänderungen zulasten des Kunden. Für diesen Fall gelten die Regelungen gem. Abs.

7. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf unserer Website eingesehen

werden.

7. Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Preisliste (immer in ihrer neuesten

Fassung) sowie die Anlieferrichtlinien (immer in ihrer neuesten Fassung), die wir Ihnen als PDF-

Dokumente digital zusenden.

Seite 1 von 108. easyService ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss

wesentliche Kostenfaktoren verändern, insbesondere aufgrund von Veränderungen bei

Beschaffungs-

, Produktions-

, Energie-

, Transport- oder Lohnkosten oder aufgrund von gesetzlichen

Änderungen (z. B. Steuern, Zölle, Abgaben). easyService wird den Kunden über die Preisänderung

rechtzeitig, mindestens jedoch 4 Wochen vor deren Inkrafttreten, in Textform informieren.

Widerspricht der Kunde der Preisanpassung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der

Mitteilung, gilt die geänderte Preisgestaltung als vereinbart. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der

Kunde in der Mitteilung besonders hingewiesen.

II. Zustandekommen des Vertrags

1. Wenn wir im Rahmen eines Angebots, einer Offerte oder eines Verhandlungsprozesses Beträge

nennen, verstehen sich diese stets in Euro und exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Gebühren,

sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes angeben. Die von uns genannten Lieferzeiten sind

keine endgültigen Fristen, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes angeben.

2. Wir erstellen unsere Angebote und führen mögliche Verhandlungen mit Ihnen auf der Grundlage

der von Ihnen bereitgestellten Informationen, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Ihre

Erwartungen hinsichtlich der Anzahl der auszuführenden Bestellungen, der Art und Größe Ihres

Lagerbestands, der Art und Weise, wie Ihre Produkte von uns verpackt und versendet werden

sollen, und der Zahlungsbedingungen, die wir gegebenenfalls mit Ihnen vereinbaren. Wir fassen die

Ihnen angebotenen Leistungen und Preise in einem Dokument zusammen, das wir Ihnen per E-

Mail zusenden („Preisliste“). Dieses Dokument enthält auch die Preise, die gelten, wenn wir mehr

Bestellungen/Artikel für Sie ausführen als das vereinbarte Minimum oder wenn Sie Optionen

wählen, die nicht im vereinbarten Basispreis enthalten sind.

3. Die Preise und sonstigen Bedingungen in unseren Angeboten gelten nicht automatisch für

zukünftige Neubestellungen.

4. Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn Sie unserer Kalkulation (einschließlich der mit Ihnen per E-

Mail vereinbarten Einzelheiten) mündlich oder per E-Mail zugestimmt und wir die Tätigkeit für Sie

bestätigt haben. Bei mündlicher Zustimmung gilt unsere Bestätigungs-E-Mail oder die Tatsache,

dass wir mit der Durchführung unserer Tätigkeiten für Sie begonnen haben, als Nachweis für das

Bestehen des Vertrags. Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der letzten von Ihnen übermittelten

Kalkulation und allen weiteren Mitteilungen, die wir mit Ihnen ausgetauscht haben.

5. Während der Vertragsdauer ist Ihnen die Inanspruchnahme eines weiteren Fulfillment-

Dienstleisters nicht gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

III. Leistungsbeschreibung Lager und Logistik

1. Die Leistungen werden im Fulfillment-Standort Bergisch Gladbach erbracht. Sollten weitere bzw.

andere Standorte aus Kapazitätsgründen erforderlich sein, so wird diese dem Kunden von

easyService mitgeteilt. Die Geschäftszeiten im Fulfillment-Standort Bergisch Gladbach sind

werktags (Montag – Freitag) 9:00 – 17:00 Uhr, die Wareneingangsgeschäftszeiten 09:00 – 16:00

Uhr.

2. Der Kunde wird nach Vorgaben von easyService über eine API angebunden. Die über die API

übermittelten Daten/Aufträge werden täglich verarbeitet. Bei Eingang der Daten bis 14:00 Uhr

werden diese am selben Tag verarbeitet. easyService richtet das Setup für den Kunden ein. Dazu

gehört das Versandetikett, welches mit dem Absendernamen des Kunden zu versehen ist.

3. Vor einer Anlieferung von Artikeln stellt der Kunden mit der Erstellung einer Warenankündigung die

Menge, sowie die Geo-Daten (L x B x H; Gewicht) dieser im Dashboard bereit. Sind die Geo-Daten

fehlerhaft oder fehlen ganz, sind wir berechtigt, die Artikel nicht einzulagern.

Seite 2 von 104. Es gelten für die Anlieferung der Waren die Anlieferungsrichtlinien von easyService, welche dem

Kunden mit Beginn der Zusammenarbeit zugesendet wurden.

5. Bei der Entladung überprüft easyService die angelieferten Packstücke (Kartons oder Euro-

Paletten) auf Vollzähligkeit und Identität sowie äußerlich erkennbare Schäden. Etwaige

Beschädigungen und Fehlmengen sind dem Kunden unverzüglich anzuzeigen und zu

dokumentieren und von dem Kunden bestätigen zu lassen. Wird das Gut von Dritten angeliefert

(z.B. durch Frachtführer), hat easyService dem Kunden unverzüglich Nachricht zu geben.

Beschädigte Ladungsträger und beschädigte Packstücke müssen von easyService nicht

angenommen werden und sind vom Anlieferer wieder mitzunehmen. Euro-Paletten werden Zug um

Zug getauscht. Es wird kein Palettenkonto geführt. Die Anlieferung der Artikel erfolgt in sortenreinen

Ladungsträgern. Es werden sowohl sortenreine als auch gemischte Kartons oder (Misch-)Paletten

(bestehend aus sortenreinen oder gemischten Kartons) angenommen. Eine angelieferte Palette gilt

als Mischpalette, wenn sich mindestens zwei unterschiedliche SKUs auf der Palette befinden.

Verzollte Container-Anlieferungen sind nicht möglich.

6. 7. 8. 9. Die Ist-Mengen werden anhand der Ladungsträgerkennzeichnungen (z.B. Beschriftung Umkartons)

ermittelt, im Lagerverwaltungssystem erfasst, via E-Mail und im Dashboard zurückgemeldet. Es

erfolgt keine Zählkontrolle auf Einzelstückeinheit. Stichprobenkontrollen der

Ladungsträgermengenkennzeichnung sind bei jeweils 5 % der Ladungsträger vorgesehen. Jeder

angelieferte Artikel muss mit einem von außen aufgebrachten Aufkleber mit folgenden Angaben

(Absender, Bestellnummer, Charge/ Batch (falls vorhanden), EAN-Code, Inhalt/ Stück)

gekennzeichnet sein. Nach abgeschlossener Einlagerung sind die Artikel bestandsverfügbar. Der

Kunde erhält eine E-Mail, sowie eine Meldung im Dashboard, wenn seine Waren auf Bestand

gebucht sind.

Die Vereinnahmung und Buchung der Artikel erfolgt in der Regel innerhalb von 1-3 Werktagen.

easyService behält sich das Recht vor, die Bearbeitungszeit für Wareneingänge auf bis zu sieben

Tage hochzustufen. easyService ist verpflichtet, dies dem Kunden per E-Mail mitzuteilen.

Eingehende Euro-Paletten haben eine maximale Höhe von 1,75 Meter und wiegen nicht mehr als

800 kg. Lieferungen mit Übergrößen oder Übergewicht können von easyService kostenpflichtig

zurückgewiesen werden.

Die Lagerung erfolgt pro Lagerplatz artikelrein. Die Nutzung der Lagerplätze wird monatlich ermittelt

und abgerechnet. Wird das Lagergut zusammen mit Lagergut Dritter gelagert, so hat easyService

dafür Sorge zu tragen, dass das Lagergut als Eigentum des Kunden gekennzeichnet und vom

Lagergut der Dritten leicht unterscheidbar und abtrennbar ist. Der Kunde wird individuell

abgerechnet. Dies ist im Dienstleistungsvertrag vereinbart. easyService berechnet monatlich die

Gebühren anhand von Artikelmenge und genutzter Lagerfläche für den laufenden Monat. Die

Bestandsführung erfolgt nicht durch easyService. Der Kunde ist verantwortlich seinen Lagerbestand

eigenständig zu führen. Der Kunde kann sich während der üblichen Geschäftszeiten vom Zustand

des Lagergutes durch Besichtigung unterrichten. Hier meldet er seinen Besuch mindestens

achtundvierzig Stunden vorher an.

Der Kunde kann das Lagergut jederzeit herausverlangen. Er hat die Auslagerung des Lagergutes

bei easyService mit einer Frist von 14 Werktagen anzumelden. Die Auslagerung kann nur zu den

üblichen Geschäftszeiten verlangt werden. Die Auslagerung von Pickplätzen findet pro Artikel statt,

da dies prozessseitig nicht anders darstellbar ist und wird dem Kunden entsprechend berechnet.

Bei Auslagerung von vollständigen Paletten wird eine Pauschale in Höhe von 25 € in Rechnung

gestellt.

10. Körperliche Bestandsaufnahmen (Inventur) finden einmal jährlich statt. Die Kosten dieser

physischen Bestandsaufnahmen trägt der Kunde. Zusätzliche, außerplanmäßige körperliche

Bestandsaufnahmen werden vom Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit angekündigt. Die

Kosten für diese zusätzlichen Bestandsaufnahmen gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Bei

Beendigung dieses Vertrages ist ggf. eine weitere Inventur zu Lasten des Kunden durchzuführen.

Seite 3 von 10Während der Inventur sind Warenbewegungen, Einlagerungen, Kommissionierungen oder

Auftragsbearbeitungen ausgeschlossen.

11. Die für einen Auftrag erforderlichen Artikel werden von den Pickplätzen im Lager entnommen und

am Packplatz in die Versandkartonage verpackt. easyService wählt aus dem Vorrat an gemäß Ziffer

III.15 definierten Standardkartonagen den für den Auftrag geeigneten Karton aus. Anschließend

werden die Auftragsdokumente sowie die Artikel eingelegt. Die Auftragsdokumente beinhalten den

DHL-Paketschein. Vom Kunden weitere beizufügende Dokumente sind gesondert zu bestellen und

werden gesondert vergütet.

12. Der Karton wird mit neutralem Klebeband verschlossen und das Adressetikett oder Versandlabel

wird aufgeklebt. Jedes Paket erhält ein Label mit einem Ident- und einem Leitcode, soweit aus den

vorliegenden Adressdaten ein Leitcode generiert werden kann. Mit möglichen Kosten, die auf Grund

von Fehler(n) im Zusammenhang mit Adressdaten stehen, wird unser Kunde weiterbelastet.

easyService verpackt die Artikel eines Auftrages in mehreren Paketen, wenn diese Artikel vom

Volumen her größer als die größte zur Verfügung stehende Versandkartonage sind oder das

Gesamtgewicht das maximal zulässige Gewicht eines Paketes überschreitet.

13. Die an einem Tag vom Kunden übermittelte Auftragsmenge wird durch easyService in beliebiger

Reihenfolge kommissioniert. Die an einem Tag übermittelten Aufträge werden in der Regel taggleich

kommissioniert, sofern die Auftragsübermittlung bis 14:00 Uhr erfolgt. Auftragsmengen, die nicht

mehr am selben Tag abgearbeitet werden können, fließen in die Tagesauftragsmenge des nächsten

Werktages. Bei der Planung der Bearbeitungskapazitäten werden saisonale Schwankungen

(insbesondere zur Weihnachtszeit) bedacht.

14. easyService hält mehrere unterschiedliche Kartonagen je Paket-Größe vor. Dafür berechnet

easyService einen pauschalen Preis, welcher der Preisliste zu entnehmen ist.

15. Ein Artikel ist durch easyService so zu verpacken, dass dieser schadenfrei und mit möglichst

geringen Volumen als Paket zugestellt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Artikel in einer

transportsicheren Produktverpackung ist.

16. easyService übergibt täglich die Pakete an DHL oder nach Wahl von easyService einen alternativen

Versender zum Transport, womit sämtliche Risiken des Transportes von DHL bzw. des alternativ

beauftragten Versenders übernommen werden.

17. Retouren werden entgegengenommen und bearbeitet. Der Kunde sieht den Eingang der Retour mit

dem jeweiligen Status im Dashboard. easyService berechnet für das Handling der Retoure eine

Gebühr, welche der Preisliste zu entnehmen ist. Retouren werden auf Vollständigkeit und

Beschaffenheit kontrolliert. Die Retouren werden sodann von easyService wieder eingelagert,

sofern die Beschaffenheit der Ware positiv bewertet wird. Beschädigte Artikel können vom Kunden

auf eigene Kosten an diesen versandt werden, oder zu den Öffnungszeiten, nach vorheriger

Absprache abgeholt werden.

18. Für die Stornierung von Aufträgen sind Sie über das von uns zur Verfügung gestellte Dashboard

selbst verantwortlich.

19. Selbstabholer-Aufträge werden werktags 24 Stunden nach Ankündigung zur Verfügung gestellt.

20. Sonderaktionen, die von Ihnen geplant werden, sind bei uns mindestens 72 Stunden zuvor

anzukündigen.

1. IV. Preise

Die Preise für die Leistungen von easyService ergeben sich aus der Preisliste.

Seite 4 von 102. Sollten im Dienstleistungsvertrag Leistungen für die Abwicklung des Auftrages des Kunden

notwendig sein und von easyService ausgeführte werden, welche nicht gepreist sind, kann

easyService hierfür eine übliche und angemessene Vergütung verlangen.

3. 4. 5. Abrechnungen finden stets in Dekaden oder monatlich statt.

Wir behalten uns das Recht vor, eine Kaution einzufordern.

EasyService ist berechtigt, eine Liquiditätsüberprüfung vorzunehmen, wie etwa durch einen Anfrage

bei der Crédit-Reform.

1. 2. 3. V. Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist für Rechnungen von easyService 7 Tage

nach Rechnungsstellung. Die Zahlung hat per Überweisung auf unser Bankkonto zu erfolgen,

sofern wir nicht schriftlich eine andere Zahlungsmethode vereinbart haben. Ohne unsere schriftliche

Zustimmung ist Ihnen die Verrechnung von Beträgen mit unseren Rechnungen nicht gestattet. Im

Falle eines Einspruchs gegen eine Rechnung oder einer Beschwerde über unsere Dienstleistungen

werden wir mit Ihnen Rücksprache halten, um eine Lösung zu finden. Sie sind jedoch nicht

berechtigt, Ihre Zahlung in der Zwischenzeit auszusetzen.

Wenn die Zahlungsfrist abläuft, ohne dass Sie die Zahlung ganz oder teilweise geleistet haben,

befinden Sie sich im Sinne von § 286 BGB in „Verzug“, ohne dass wir Sie vorher in Verzug setzen

müssen. In diesem Fall schulden Sie automatisch die gesetzlichen Handelszinsen und eine

Entschädigung für die uns entstandenen Inkassokosten.

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Aktivitäten auszusetzen, wenn Sie in Verzug sind. Wenn

wir unsere Aktivitäten aussetzen, ändert dies nichts an der Tatsache, dass Sie für den

entsprechenden Zeitraum zahlen müssen, da wir Lager- und Arbeitskapazität für Sie reserviert

haben. Für den Zeitraum, in dem wir unsere Aktivitäten aussetzen, müssen Sie zahlen:

4. 5. 1. (1) die monatliche Grundgebühr gemäß Preisliste,

(2) den vereinbarten Satz für die Lagerung Ihrer Artikel und

(3) den Satz für die Mindestanzahl von Bestellungen, die Sie mit uns vereinbart haben, oder

für die durchschnittliche Anzahl von Bestellungen, die wir in den letzten drei Monaten für

Sie bearbeitet haben, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Wenn ein Zahlungsverzug eingetreten ist, können wir von Ihnen zusätzlich zum Ausgleich der

Zahlungsrückstände verlangen, dass Sie eine Vorauszahlung leisten, bevor wir unsere Aktivitäten

für Sie fortsetzen. Eine bezahlte Vorauszahlung ersetzt nicht die Zahlung der nächsten oder einer

späteren Rechnung von easyService an Sie. Nur easyService kann die erhaltene Vorauszahlung

mit einem Betrag verrechnen, der Ihnen in Zukunft in Rechnung gestellt wird.

Wir behalten uns das Recht vor, sämtliche Forderungen, die wir gegenüber Ihnen haben und

zukünftig haben werden, an ein Factoring unserer Wahl zu vergeben

VI. Ihre Artikel bei easyService

Wir bieten verschiedene Arten von Dienstleistungen an, wie z. B. Kommissionieren, Versand von

Bestellungen, Verpackungstätigkeiten, Retouren-Bearbeitung und Lagerung. Bei allen diesen Arten

Seite 5 von 102. 3. 4. 5. 6. 7. von Dienstleistungen werden Gegenstände, die Eigentum des Kunden sind, auf unserem Gelände

gelagert. Wir werden zu keinem Zeitpunkt Eigentümer dieser Gegenstände.

Sie sind dafür verantwortlich, die von Ihnen bei uns gelagerten Gegenstände, die von Ihnen zur

Verpackung gelieferten Gegenstände oder die von Ihnen zum Zwecke eines Erfüllungsvertrages

gelieferten Gegenstände angemessen zu versichern (unter anderem gegen Verlust oder

Beschädigung durch Diebstahl, Einbruch, Feuer, Wasser, Sturm oder sonstige Wettereinflüsse).

Das Risiko der Wertminderung, Beschädigung oder des Verlusts der Gegenstände tragen stets Sie

als Eigentümer.

easyService ist nur im Rahmen ihrer vorhandenen Kapazitäten im Lager zur Leistung verpflichtet.

easyService hat das Lagergut sachgerecht zu lagern, aufzubewahren und dabei insbesondere

gegen Verlust sowie Beschädigungen durch Feuchtigkeit und Feuer zu schützen. easyService hat

sämtliche vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erbringen.

Sobald absehbar ist, dass die Kapazitäten von easyService an einem Fulfillment-Standort nicht

mehr ausreichen werden, wird easyService Sie unverzüglich unter Angabe von mit dem

Standortwechsel in Verbindung stehenden Veränderungen informieren. Wenn die Verbringung der

Artikel in einen anderen Fulfillment-Standort nicht auf Ihren Wunsch hin erfolgt, trägt easyService

die Kosten des Umzuges.

Sie müssen sicherstellen, dass keine Gegenstände bei uns gelagert oder an uns geliefert werden,

die aufgrund ihrer Art oder ihres Zustands bzw. ihrer Verpackung gegen Gesetze und Vorschriften

verstoßen oder eine Gefahr für Menschen, Tiere oder die Umwelt oder für das Eigentum von

easyService und/oder unseren anderen Kunden darstellen können. Sollte aufgrund einer oder

mehrerer Eigenschaften der von Ihnen bei uns gelagerten oder an uns gelieferten Gegenstände

eine Gefahr eintreten oder sich ein Unfall ereignen, stellen Sie uns von jeglichem daraus

resultierenden Schaden frei, einschließlich Schadensersatzansprüchen, die Dritte gegen uns

geltend machen können.

Von unseren Leistungen ausgeschlossen sind folgende Artikel: Gefahrgut, lose Ware, Hängeware,

temperaturgeführte Güter, verderbliche Ware, lebende Ware, Arzneimittel, Artikel mit

Geruchsemission, Ware die laut den AGB der DHL PAKET/EXPRESS NATIONAL oder der

DEUTSCHEN POST AG oder UPS in Paketen und Briefsendungen von der Beförderung

ausgeschlossen ist und Artikel, die eine Seriennummern-Verwaltung erfordern.

easyService ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und/oder Sicherheit der von Ihnen bei uns

gelagerten oder zur Verpackung gelieferten Gegenstände oder der von Ihnen im Rahmen eines

Fulfillment-Vertrags als Lagerbestand Ihres Online-Shops gelieferten Gegenstände zu untersuchen.

Indem Sie Ihre Gegenstände auf unserem Gelände platzieren oder platzieren lassen, garantieren

Sie, dass die Gegenstände einschließlich ihrer Verpackung den Gesetzen und Vorschriften

entsprechen und keine Gefahren darstellen.

Sollten wir Grund zu der Befürchtung haben, dass die von Ihnen bei uns gelagerten oder an uns

gelieferten Gegenstände gefährlich oder schädlich sind oder gegen Gesetze oder Vorschriften

verstoßen, sind Sie verpflichtet, die Gegenstände auf unsere Aufforderung hin unverzüglich

abzuholen oder abholen zu lassen. In einem solchen Fall schulden wir keinen Ersatz von Kosten

oder Schäden.

Wenn wir gezwungen sind, Kosten zu tragen, um die Artikel schnell wiederzubeschaffen und/oder

vorläufige (Sicherheits-)Maßnahmen im Zusammenhang mit den betreffenden Artikeln

verbundenen Risiken zu ergreifen, sind Sie verpflichtet, uns diese Kosten zu erstatten.

VII. Vertraulichkeit

Seite 6 von 10Sie sind verpflichtet, alles, was Sie im Rahmen Ihrer Zusammenarbeit mit uns über unsere

Geschäftstätigkeit, unsere Kunden oder andere Parteien, deren Interessen wir berücksichtigen sollten,

erfahren, vertraulich zu behandeln.

VIII. Einschaltung Dritter

1. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unseres Vertrags mit Ihnen Dritte einzuschalten. In diesem Fall

haften wir für die Leistung dieser Dritten in derselben Weise wie für unsere eigenen Verpflichtungen

aus dem Vertrag.

2. Der Transport und die Lieferung Ihrer Artikel an Sie oder Ihre Kunden gehören nicht zu den

vertraglichen Verpflichtungen von easyService. Daher haften wir nicht für Dinge, die nach der

Übergabe Ihrer Artikel an den Spediteur, Post- oder Paketdienst schiefgehen.

3. easyService ist nicht zu Nachforschungen bei Warenverlust oder -beschädigung während des

Transportes durch den Versender verpflichtet. Evtl. Schadenersatzleistungen durch den Versender

wegen Verlust oder Beschädigung der Ware werden dem Kunden gutgeschrieben.

IX. Dauer und Ende des Vertrags

1. Sofern nicht anders vereinbart, wurde der mit Ihnen geschlossene Vertrag auf unbestimmte Zeit

geschlossen. Die Kündigungsfrist ergibt sich individuell aus dem Dienstleistungsvertrag, welcher

zwischen uns und Ihnen geschlossen wurde. Die Kündigung muss in T extform per E-Mail oder Brief

erfolgen.

2. Wenn der Vertrag durch Kündigung gekündigt wird, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre

Gegenstände bis zum Ende der Kündigungsfrist von unserem Gelände abgeholt wurden.

3. 4. 5. 6. 7. Die Parteien werden den genauen Zeitpunkt und die Art der Abholung einvernehmlich vereinbaren,

sodass der Geschäftsbetrieb von easyService dadurch nicht gestört wird. Die Kosten der

Auslagerung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entsprechen denen des Warenausgangs

gemäß der vereinbarten Preisliste.

Sollten Ihre Gegenstände nach Vertragsende noch immer auf unserem Gelände gelagert werden,

ist easyService von jeder Haftung mit Ausnahme von vorsätzlichem Handeln befreit und ist

berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Gegenstände an einen Lagerort zu verlagern. Sie sind

weiterhin verpflichtet, die Gegenstände schnellstmöglich abzuholen. Sämtliche Kosten und

Schäden, die durch die Verlegung und Zwischenlagerung Ihrer Gegenstände entstehen, gehen zu

Ihren Lasten.

Sollten am Ende des Vertrags noch Forderungen von uns gegen Sie bestehen, sei es in Form

unbezahlter Rechnungen oder in Form einer Verpflichtung zur Zahlung eines Kosten- oder

Schadenersatzes, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, Ihre bei uns gelagerten Gegenstände

in Besitz zu nehmen, sie auf Ihre Kosten zu verkaufen und unsere Forderungen (einschließlich der

Verkaufskosten) aus dem Erlös einzuziehen.

Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt

unberührt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, sofern eine der Parteien gegen wesentliche Pflichten

aus diesem Vertrag verstößt und den Verstoß trotz mehrfacher schriftlicher Abmahnung unter

angemessener Fristsetzung aufrechterhält.

Endet der Vertrag durch fristlose Kündigung von easyService, ist der Kunde verpflichtet, seine

Gegenstände unverzüglich abzuholen bzw. abholen zu lassen. Die Ziffern IX.3 bis IX.5 gelten

entsprechend.

Seite 7 von 108. Endet der Vertrag vor Versandstart, so ist der Kunde verpflichtet eine Pauschale in Höhe von

1.000,00 Euro an uns zu zahlen.

9. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen trotz dreimaliger Mahnung in

Verzug, ist easyService berechtigt, die eingebrachten Waren nach Ablauf einer weiteren Frist von

14 Tagen zur Begleichung der offenen Forderungen zu veräußern. easyService ist verpflichtet,

den Kunden zuvor schriftlich über die bevorstehende Verwertung zu informieren.

10. Die Auslagerung der vom Kunden eingebrachten Waren erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich

sämtlicher offener Forderungen aus dem Vertragsverhältnis. Bis zur vollständigen Zahlung ist

easyService berechtigt, die Herausgabe der Waren zu verweigern und ein Zurückbehaltungsrecht

geltend zu machen.

1. 2. 3. X. Haftung

Die Verpflichtung von easyService umfasst nicht den Transport und die Lieferung Ihrer Artikel an

Sie oder Ihre Kunden. Wir sind nicht für den Empfang der Artikel bei Ihrem Kunden oder

vorgesehenen Endverbraucher verantwortlich und übernehmen diesbezüglich keine Haftung. Die

Artikel werden auf Ihre Kosten und Gefahr versandt und transportiert, unter der Verantwortung und

den Bedingungen des Spediteurs bzw. Post- oder Paketdienstes. easyService haftet nicht für das

Erreichen oder Nichterreichen eines von Ihnen gesetzten Ziels, weder implizit noch explizit.

Wir haften nicht für Schäden, die aus einer zurechenbaren Nichterfüllung unserer Verpflichtungen

entstehen, es sei denn, diese sind die direkte Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit

unsererseits. Sollten wir Ihnen gegenüber in einem bestimmten Fall dennoch haftbar sein, dann ist

diese Haftung auf den Schaden beschränkt, den Sie selbst erlitten haben und der direkt durch

unsere Handlungen oder Unterlassungen verursacht wurde.

Ausgeschlossen sind unter anderem:

Schäden, die teilweise auf mangelnde Klarheit, Unvollständigkeit, Ungenauigkeit oder

Verzögerung bei der Bereitstellung von Informationen oder Angelegenheiten durch Sie oder

Dritte in Ihrem Namen zurückzuführen sind;

Schäden, die Dritten entstehen, unabhängig davon, ob diese Schäden von Ihnen ersetzt

werden können oder nicht;

Verluste aufgrund von Verzögerung und Schäden aufgrund von Datenverlust;

Folgeschäden, Handelsverluste oder indirekte Schäden, einschließlich: entgangener

Gewinne, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Reputationsverlust und/oder

verpasste Gelegenheiten.

Schäden oder der Verlust der vom Auftraggeber eingebrachten Waren, sofern diese durch

höhere Gewalt verursacht wurden. Höhere Gewalt umfasst insbesondere

Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien sowie sonstige

unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von

easyService liegen.

Soweit nicht anders geregelt, haftet easyService im Bereich der Lager- und Logistikleistungen nach

den Vorschriften der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen („ADSp“), jeweils neueste

Fassung. Der Kunde ist mit der Geltung der ADSp einverstanden. Hinsichtlich der Haftung wird

explizit auf die Geltung der Regelungen in den Ziffern 23 und 24 der ADSp hingewiesen, welche die

gesetzliche Haftung von easyService beschränkt.

Seite 8 von 104. Die Haftung von easyService bei Verlust oder Beschädigung der Artikel (Güterschaden) ist begrenzt

auf den tatsächlich entstanden und nachgewiesenen Schaden des Händlers, höchstens € 2.500 je

Schadensfall; besteht der Schaden eines Händlers in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand

des Lagerbestandes, so ist die Haftungshöhe auf € 5.000 begrenzt, unabhängig von der Zahl der

für die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle. In beiden Fällen bleibt Ziffer 24.1.1 ADSp

unberührt. Ziffer 23.2 ADSp gilt entsprechend.

5. Die Haftung von easyService für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden

und Sachschäden an Drittgut ist bei einer verfügten Lagerung begrenzt auf € 10.000 je Schadenfall.

6. Die Haftung von easyService ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem

Schadenereignis erhoben werden, auf € 2 Mio. je Schadenereignis oder 2 SZR für jedes Kilogramm

der verlorenen oder beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag höher ist, begrenzt. Bei

mehreren Geschädigten haftet easyService anteilig.

7. Für die Haftung im Rahmen von Inventurdifferenzen wird der Haftungsbetrag wie folgt ermittelt:

Plus- und Minusbestände werden je Artikel mit dem jeweiligen Warenwert bewertet (Multiplikation

aus Stückzahl mit dem durchschnittlichen Warenwert) und wertmäßig gegeneinander aufgerechnet.

Ergibt die Saldierung einen positiven Saldo, wird dieser auf den neuen Inventurzeitraum

vorgetragen und dem Lagerbestand des Händlers gutgeschrieben. Ergibt die Saldierung einen

negativen Saldo, wird zusätzlich die jeweilige Gewichtshaftung von € 5 je kg gemäß Ziffer 24.1.1

ADSp für den negativen Saldo ermittelt. Der jeweils geringere Betrag führt zur Haftung. Die Haftung

beträgt höchstens € 5.000 je Schadensfall, maximal € 25.000 (Ziffer 24.1.2 ADSp).

8. Grundlage zur Ermittlung der wertmäßigen Plus- und Minusbestände ist der auf die Bestandseinheit

bezogene Einkaufswert, zu dem der Händler diese Artikel einkauft. Rechnungsbegründende

Unterlagen zur Ermittlung des Einkaufswertes sind vom Händler auf Verlangen von easyService zur

Verfügung zu stellen.

9. Die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen der Ziffern 22 bis 26 ADSp gelten nicht, wenn der

Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von easyService oder ihrer

leitenden Angestellten

10. easyService haftet nicht für Artikelschäden und -verlust, die an einem oder durch ein Gut entstehen,

welches laut Ziffer VI.4 ausgeschlossen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist.

11. Wenn unsere Haftung aus einem Ereignis resultiert, für das wir eine Versicherung abgeschlossen

haben, dann übersteigt unsere Haftung nicht den von unserer Versicherung ausgezahlten Betrag.

12. Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber Ansprüchen von

easyService aus dem Vertragsverhältnis nur zu, wenn der Gegenanspruch fällig, unbestritten,

entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.

XI. Geistiges Eigentumsrecht

1. Ohne unsere Zustimmung ist es nicht gestattet, unseren Namen oder Handelsnamen und/oder

unser Logo zu verwenden, um eine Verbindung zu unserer Corporate Identity herzustellen oder auf

andere Weise den Eindruck zu erwecken, dass Sie oder Ihr Unternehmen mit easyService

verbunden oder verwandt sind.

2. Unter „Ihrem eigenen Unternehmen“ ist die wirtschaftliche Tätigkeit der (juristischen) Person zu

verstehen, die Vertragspartei ist, wie Sie sie uns bei Vertragsschluss beschrieben haben.

Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen und/oder Gesellschaften sind hiervon

ausgeschlossen.

Seite 9 von 10XII. Datenschutzrechtliche Verantwortung

Sie sind datenschutzrechtlich der Verantwortliche nach der DSGVO/BDSG für die easyService zur

Verfügung gestellten personen- oder unternehmensbezogenen Daten und stellen easyService von

Ansprüchen Dritter wegen Verstöße gegen den Datenschutz im Zusammenhang mit der Erfüllung des

Auftragsverhältnisses frei.

XIII. Geltendes Recht und Gerichtsstand

1. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

2. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis

entstehen können, werden dem zuständigen Gericht für den Bezirk vorgelegt, in dem easyService

seinen Geschäftssitz hat, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.